VfGH lehnt Bauern-Antrag gegen Vollspaltenboden-Verbot ab

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VfGH lehnt Bauern-Antrag gegen Vollspaltenboden-Verbot ab
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Das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung tritt mit 1. Juni 2025 in Kraft, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Antrag mehrerer Landwirte zurückgewiesen hat.

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Juni 2025 in Kraft, wenn der Gesetzgeber nicht bis dahin eine neue Regelung beschließt, wie es am Montag in einer Aussendung des VfGH hieß. Auf Initiative des Burgenlands war vom VfGH in einem ersten Urteil die bis 2040 vorgesehene Übergangsfrist für das Verbot von Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung als zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt gekippt worden. Danach zogen die Schweinebauern vor das Höchstgericht, da der Nationalrat bisher keine Nachfolgeregelung getroffen hat und das Verbot daher mit Juni 2025 in Kraft treten würde

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