OGH und WKStA erheben Einwände gegen Handy-Sicherstellung

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Der Ausschluss der Staatsanwaltschaft von der Aufbereitung der sichergestellten Daten widerspreche deren Aufgabe als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“, kritisiert der Oberste Gerichtshof. Die...

Der Ausschluss der Staatsanwaltschaft von der Aufbereitung der sichergestellten Daten widerspreche deren Aufgabe als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“, kritisiert der Oberste Gerichtshof. Die WKStA rechnet mit einem „großen personellen Mehrbedarf“.) mengt sich in die Reihen der Kritiker, die in den vergangenen Tagen Einwände gegen den Entwurf zur Änderung der Strafprozessordnung angemeldet haben, der eine Neuregelung der Sicherstellung von Datenträgern wie Handys betrifft.

Unter anderem regt der OGH an, diese Möglichkeit nicht nur auf diese Fälle zu beschränken. Diese sollte auch etwa bei Uneinigkeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft oder aus anderen Gründen möglich sein.Auch in anderen Punkten sehen die Höchstrichter Diskussionsbedarf.

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