OGH stärkt Rechte von Shitstorm-Betroffenen

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Das Foto eines Tiroler Polizisten ging im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Polizeigewalt: Für die Weiterverbreitung wurde nun ein Facebook-User zur Zahlung von 3000 Euro verpflichtet.

Das Foto eines Tiroler Polizisten ging im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Polizeigewalt: Für die Weiterverbreitung wurde nun ein Facebook-User zur Zahlung von 3000 Euro verpflichtet.) hinsichtlich eines Polizeibeamten getroffen, der im Internet Opfer eines sogenannten Shitstorms wurde.

Der Polizist war im Februar 2021 bei einer Demonstration gegen die Covid-19-Maßnahmen in Tirol im Einsatz und wurde dabei fotografiert bzw. gefilmt. Ihm wurde unterstellt, er hätte einen 82-jährigen Mann zu Boden gerissen, verhaftet und stundenlang verhört. „Lasst dieses Gesicht des Polizisten um die Welt gehen. Dieser Polizist ist schuldig“, hieß es in dem Facebook-Beitrag, der zumindest hundertfach geteilt wurde.

Von einem User, der den Beitrag sechs Tage lang auf seinem Facebook-Profil online belassen hatte, begehrte der Polizist Ersatz für den immateriellen Schaden aufgrund des über ihn hereingebrochenen Shitstorms. Die Vorinstanzen sprachen dem Beamten vorerst nur 450 Euro zu, einer von ihm eingebrachten Revision gab der OGH aber teilweise Folge. Er bekam die gesamten geltend gemachten 3.000 Euro zugesprochen.

Die mit einem Shitstorm einhergehende Unaufklärbarkeit der Verursachung einzelner Folgen und die Unteilbarkeit des Schadens hätten die Schädiger „mit der Konsequenz zu tragen, dass das Opfer den Ersatz für den gesamten Schaden im Wege der Solidarhaftung berechtigt auch nur von einem von ihnen verlangen kann“, betont der OGH.

Damit stellt der OGH klar, dass eine Beteiligung an einem Shitstorm in Zukunft teuer werden kann. Denn wer am Hass im Netz mitmacht, muss damit rechnen, dass er den vom Opfer geltend gemachten Gesamtschaden vorweg zur Gänze selbst berappen muss und sich in weiterer Folge selbst um die Aufteilung unter den anderen Schädigern zu kümmern hat.

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