Im Jänner gab es ein Urteil im Prozess rund um den Ex-Grünen Christoph Chorherr. Die WKStA erhob Einspruch, dieser wurde nun aber abgelehnt.
Im Jänner gab es ein Urteil im Prozess rund um den Ex-Grünen Christoph Chorherr. Die WKStA erhob Einspruch, dieser wurde nun aber abgelehnt.verschafft haben und im Gegenzug dafür Spenden für seinen Verein kassiert haben. Im Jänner 2023 wurden aber alle Angeklagten freigesprochen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Einspruch gegen das Urteil eingelegt. Mit diesem ist sie aber nun gescheitert, wie die"APA" aus der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zitiert.Die WKStA hatte demnach versucht, bei einigen Freisprüchen Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen. Diese wurde vom OGH aber zurückgewiesen, die Freisprüche sind somit nun rechtskräftig. Um welche der Angeklagten es sich genau handle, ist nicht bekannt.
Der Einspruch der WKStA gegen das Urteil im Chorherr-Prozess wurde abgelehnt, was bedeutet, dass die Freisprüche für alle Angeklagten, darunter prominente Unternehmer wie René Benko und Michael Tojner, rechtskräftig sind
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