Auch der Oberste Gerichtshof (OGH) meldet Einwände gegen den Entwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) an, in dem vor allem eine Neuregelung der Sicherstellung von Datenträgern wie Handys vorgesehen ist.
Auch der Oberste Gerichtshof meldet Einwände gegen den Entwurf zur Änderung der Strafprozessordnung an, in dem vor allem eine Neuregelung der Sicherstellung von Datenträgern wie Handys vorgesehen ist. So widerspreche etwa der Ausschluss der Staatsanwaltschaft von der Aufbereitung der sichergestellten Daten ihrer festgeschriebenen Leitungsfunktion als"Herrin des Ermittlung sverfahrens". Ihr würden damit Zugriffs-, Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten entzogen.
Auch in anderen Punkten sehen die Höchstrichter Diskussionsbedarf. So begrüßt man etwa, dass künftig bei der Höchstdauer eines Ermittlungsverfahrens nicht mehr die Staatsanwaltschaft amtswegig vorgehen soll, sondern eine Prüfung im Rahmen des Antrags eines Beschuldigten stattfinden muss. Allerdings hält man die geplante Verkürzung der Höchstdauer von drei auf zwei Jahre für"diskussionswürdig".
Die WKStA befürchtet außerdem, dass die bei der Polizei vorgesehene Trennung der Organisationseinheiten von Forensikern und Ermittlern ein"großer personeller Mehrbedarf" im Innenministerium entsteht. Bei Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen müssten wohl beide Einheiten beigezogen werden - die eine zur Datensicherung, die andere zur Durchsetzung der Zwangsmaßnahme und zu weiteren Ermittlungen.
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