Bereits nach geltender Rechtslage dürfen Staatsanwälte Datenauswertungen nicht alleine vornehmen, sondern müssen mit der Kriminalpolizei zusammenarbeiten, so der Strafrechtler.
Bereits nach geltender Rechtslage dürfen Staatsanwälte Datenauswertungen nicht alleine vornehmen, sondern müssen mit der Kriminalpolizei zusammenarbeiten, so der Strafrechtler.
Wer soll künftig sichergestellte Datenträger auswerten? Darüber wird rund um die geplante Justizreform derzeit debattiert. Nach den türkis-grünen Plänen soll die Auswertung exklusiv einer forensischen Einheit der Kriminalpolizei obliegen, die Ergebnisse daraus werden dann an die Staatsanwälte weitergeleitet. Gegen diese Zweiteilung regt sich aber justizinterner Widerstand.
Die Standesvertreter der Staatsanwälte befürchten durch die Reform „eine nicht zu unterschätzende Abhängigkeit“ der Justiz durch die dem Innenminister unterstellte Polizei. Ihre Sorge ist, dass es wichtige Informationen nicht mehr zu den Anklägern schaffen. Die Justizvertreter fordern, dass die Auswertung weiterhin auf Ebene der Staatsanwaltschaften möglich sein soll.
Klären könnte diese Rechtsfragen letztlich der Oberste Gerichtshof. Befasst wurde das Höchstgericht damit allerdings noch nicht. Fraglich war am Mittwoch auch noch weiterhin, ob die Justizreform – so wie ursprünglich geplant – bereits kommende Woche im Nationalrat beschlossen wird. Nach Kritik der Justizvertreter will Ministerin Alma Zadic den Entwurf noch überarbeiten und erst im September beschließen. Die ÖVP hält hingegen am bisherigen Zeitplan fest.
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