„Beeindruckende Logik“: „Wegweisendes“ OGH-Urteil zu Shitstorm

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Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) sorgt derzeit für Aufsehen. Das Höchstgericht urteilte, dass allein die Beteiligung an einem Shitstorm einer Einzelperson teuer zu stehen kommen kann. Expertinnen sehen ein „wegweisendes“ Urteil.

Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sorgt derzeit für Aufsehen. Das Höchstgericht urteilte, dass allein die Beteiligung an einem Shitstorm einer Einzelperson teuer zu stehen kommen kann. Expertinnen sehen ein „wegweisendes“ Urteil. Und sie gehen davon aus, dass schon die Diskussion darüber eine Bewusstseinsbildung bewirken kann.Es ist ein Urteil, das vieles ändern könnte: Was der OGH bereits am 26.

Jede Person, die daran teilnehme, „ist damit im Gesamtbild Teil des Shitstorms“. Der OGH habe nun festgestellt, „wenn du Teil eines Shitstorms bist, musst du auch in Kauf nehmen, dass du dafür belangt werden kannst“, sagt die Journalistin. Das sei „das Bemerkenswerte an dieser Entscheidung“.Der konkrete vom OGH behandelte Fall hatte seinen Ausgang 2021 auf einer Demo gegen CoV-Maßnahmen genommen. Ein dort im Einsatz stehender Polizist wurde fotografiert und gefilmt.

Laut dem Polizisten hatte das Posting für ihn zahlreiche unangenehme Konsequenzen. Er, seine Schwester und seine Mutter seien vielfach darauf angesprochen worden. Sogar sein ehemaliger Postenkommandant habe ihn damit konfrontiert. In den beiden vorinstanzlichen Urteilen hatten die Gerichte bereits anerkannt, dass dem Polizisten ein Schaden entstanden sei. Sie sprachen dem Beamten aber nur 450 Euro durch den Beklagten zu. Der OGH änderte das nun auf die gesamten 3.

Bereits die jetzige Strafhöhe könne durchaus eine „abschreckende Wirkung“ haben, vermutet Brodnig. „Vielleicht lehrt diese Entscheidung manche Menschen, dass sie sehr wohl eine Verantwortung für ihre eigenen Worte haben, selbst wenn andere Leute auch rechtswidrig posten.“ Zugleich gibt die Entscheidung laut Brodnig „dem Opfer sehr gute Karten in die Hand“.Medienanwältin Windhager spricht von einer „anderen Ausgangssituation“, die das Urteil geschaffen habe.

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