Kickl gewinnt Klage gegen Plattform Demokratie Österreich wegen übler Nachrede

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Kickl gewinnt Klage gegen Plattform Demokratie Österreich wegen übler Nachrede
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Herbert Kickl, der FPÖ-Chef, hat gegen die Initiative „Plattform Demokratie Österreich“ in einem medienrechtlichen Verfahren gewonnen. Das Wiener Landesgericht sprach ihm Recht wegen übler Nachrede zu. Die Plattform hatte in einem Video vor den letzten Nationalratswahlen Parallelen zwischen Kickl und Adolf Hitler gezogen. Kickl sieht den Vergleich als schwerwiegende Verletzung seines Ruhmes an.

FPÖ -Chef Herbert Kickl hat ein medienrechtliches Verfahren gegen die Initiative „ Plattform Demokratie Österreich “ in erster Instanz gewonnen. Das Wiener Landesgericht hat am Dienstag einer von ihm eingebrachten Privatanklage wegen übler Nachrede stattgegeben. Kickl bekam eine Entschädigung von 5.000 Euro zugesprochen, der Beklagten wurde die Urteilsveröffentlichung und der Kostenersatz aufgetragen.

\Hintergrund des Verfahrens ist ein Video der „Plattform Demokratie Österreich“, welches vor den letzten Nationalratswahlen mit „Volkskanzler Kickl“ betitelt war und vor Kickl warnt. Im Video wurden Parallelen zwischen Adolf Hitler und Herbert Kickl gezogen. Dabei wurde zunächst das Konterfei Kickls eingeblendet, das dann mit jenem Hitlers überblendet wurde, ehe am Bildschirm in größeren Lettern die Frage „Wollen Sie so jemanden wählen?“ auftauchte. \Kickl selbst bezeichnete das Video zunächst als „unfassbar geschmacklos“. Er betonte, ein „demokratisch legitimierter Politiker“ müsse es sich nicht gefallen lassen, „mit dem größten Massenmörder der Geschichte gleichgesetzt zu werden“. Die Rechtsvertreterin der Plattform argumentierte dagegen, dass es ein „ausreichendes Tatsachensubstrat“ gebe, das den Vergleich rechtfertige. Kickl lehne sich verbal immer wieder an „Stilmittel und Chiffren der NS-Propaganda“ an, daher sei die verfahrensgegenständliche „kritische Gegenüberstellung“ zulässig. Kickls Rechtsvertreter sah das anders. Mit dem Video sei „eine Grenze überschritten“. Hitler stehe „für die Abschaffung der Demokratie, Genozid, die Ausrottung der Juden und vieles andere“. In Form der „unmittelbaren Überblendung“ werde der Eindruck erweckt, Kickl sei dem in puncto Verhalten und Wirken gleichzusetzen. Dafür sei kein „Tatsachensubstrat“ vorhanden. Die Rechtsvertreterin der Plattform meldete gegen die gerichtliche Entscheidung umgehend volle Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Keine 24 Stunden davor hatte sich die FPÖ am Handelsgericht Wien mit einer Unterlassungsklage gegen die „Plattform Demokratie Österreich“ durchgesetzt, wo es ebenfalls um den Hitler-Vergleich gegangen war. Dieses Urteil, das mit 4.000 Euro Schadensersatz und einer dreimonatigen Urteilsveröffentlichung über Google Ads verbunden war, ist ebenfalls nicht rechtskräftig. Kickl gehe es mit den Klagen „nicht ums Geld“, hatte sein Rechtsvertreter in der medienrechtlichen Verhandlung im Grauen Haus betont. „Es geht um den guten Ruf“, hielt Völk fest, wobei er sich zu Beginn der Verhandlung vergleichsbereit gezeigt hatte. Mit einer „entsprechenden Entschuldigung“ und einer Spende in Höhe von 20.000 Euro ans St. Anna Kinderspital wäre eine außergerichtliche Streitbeilegung möglich, hatte Völk der Beklagten ein Vergleichsangebot unterbreitet. Dafür habe sie „kein Pouvoir“, war Windhager darauf nicht eingegangen.

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