Das Land Vorarlberg bietet extrem zinsgünstige Darlehen oder Barzuschüsse für die thermische Sanierung und die Bestandserweiterung von Wohngebäuden. Die Förderung kann durch verschiedene Boni aufgestockt werden.
Das Land Vorarlberg unterstützt im Rahmen der Wohnbau förderung die thermische Sanierung und die Bestandserweiterung von Wohngebäuden. Für diese Maßnahmen winken extrem zinsgünstige Darlehen oder Barzuschüsse. Die Förderung wird mit pauschalen Sockelbeträgen gewährt, die durch Boni für verschiedene Maßnahmen aufgestockt werden können. Das Land bietet die Förderung wahlweise als zinsgünstiges Darlehen oder als Barzuschuss in Höhe von 30 Prozent des möglichen Darlehen sbetrags an.
Bei einem Darlehen kann zwischen einer 20-jährigen und einer 35-jährigen Laufzeit gewählt werden, wobei in beiden Fällen die ersten zehn Jahre zinsfrei sind. Bestandserweiterungen zu Wohnzwecken im Zuge einer Sanierung, also Zu- oder Anbauten, können unter Beachtung der Gesamtnutzfläche ebenfalls gefördert werden. Dies schafft eine gute Fördersituation für das „Weiterbauen“ von Bestandsgebäuden.Die Basisförderung umfasst eine Vielzahl von förderwürdigen Sanierungsmaßnahmen, darunter thermische Sanierungen wie Dachsanierungen und Außenwände, Abdichtungen und die Behebung von Wärmebrücken an Balkonen, Neuerschließungen durch Treppenhäuser, Kaminsanierungen, die Trockenlegung von Kellermauerwerk sowie die Behebung von sonstigen Wärmebrücken, die nicht im Energieausweis abgebildet werden. Im Rahmen neuer Elektro-, Sanitär- oder Heizungsinstallationen können Fußböden, Bad- und WC-Verfliesungen sowie Innentüren abgerechnet werden. Auch Planungs- und Beratungshonorare wie Haustechnikplanung oder Bauleitung sind anrechenbar. Die alleinige Komfortanhebung einzelner Räume wird jedoch, mit Ausnahme des behinderungs- bzw. krankheitsbedingten barrierefreien Umbaus von Sanitärräumen, nicht gefördert. Für die Sanierung erhaltenswerter Wohnhäuser wird unabhängig von der energetischen Qualität der Sanierung ein Förderdarlehen oder alternativ ein Einmalzuschuss gewährt. Für den Erhalt der Förderung müssen einige Kriterien erfüllt werden. Zum einen sind dies personenbezogene Kriterien: So muss beispielsweise der Hauptwohnsitz am Förderobjekt liegen und dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Zum anderen müssen auch Anforderungen an das Gebäude selbst erfüllt sein: Nach der Sanierung muss beispielsweise ein bestimmter Energiestandard eingehalten werden. Es gibt außerdem Anforderungen an die verwendeten Materialien: HFKW-haltige Baustoffe sind beispielsweise ebenso tabu wie Holz aus nicht nachhaltig bewirtschafteten Wäldern, Verputze mit über sechs Prozent Kunststoffanteil oder PVC in Rohren, Folien oder Fußboden- und Wandbelägen. Achtung: Das Nichteinhalten dieser Kriterien kann zum Verlust der Förderung führen! Informieren Sie sich deshalb im Vorfeld und stellen Sie mit den beauftragten Handwerkern die Einhaltung sicher. Die Basisförderung kann durch folgende Boni aufgestockt werden: • Gesamtsanierungs- oder Nachverdichtungsbonus, wenn gleichzeitig drei oder mehr Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt werden oder es sich um eine Nachverdichtung oder Umnutzung handelt. • Materialressourcenbonus: kann gemeinsam mit dem Gesamtsanierungsbonus in Anspruch genommen werden, wenn entsprechende ökologische Materialien eingesetzt werden. • Revitalisierungsbonus, wenn ein gekauftes oder geerbtes Haus innerhalb von zwei Jahren ab Kauf oder Erbschaft saniert wird. • HWB-Bonus für thermische Verbesserungen des Gebäudes, die zu einem Heizwärmebedarf führen, der die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich unterschreitet. • CO2-Bonus, wenn die CO2-Emissionen des Gebäudes bei maximal zwölf Kilogramm je Quadratmeter und Jahr liegen. • Einkommensbonus für Bauleute mit geringeren Einkommen. Das Land empfiehlt, den Antrag nach Erhalt der Baubewilligung zu stellen – jedenfalls aber vor Beginn der Arbeiten, weil Rechnungen nicht mehr anerkannt werden können, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als sechs Monate sind. Der Antrag wird anschließend geprüft, und Sie erhalten im Normalfall eine Förderzusage. Nun haben Sie zwei Jahre Zeit, die Sanierung umzusetzen. Nach Abschluss der Maßnahmen legen Sie dem Land die Endabrechnung vor. Anhand der eingereichten Unterlagen wird die endgültige Förderhöhe ermittelt (da es während der Bauphase zu Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Planung und damit der Antragsstellung kommen kann) und die Förderung ausbezahlt.
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