Verhandlung nach Klage von Masseverwalter gegen Benko-Mutter

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Erste Tagsatzung am Donnerstag in Innsbruck wird ohne Entscheidung zu Ende gehen. Auch ein Erscheinen der Mutter wird nicht erwartet. Gegen diese soll ein Antrag auf eine sogenannte Einstweilige Verfügung durch den Masseverwalter verhandelt.

Das Konkursverfahren gegen Benko als Unternehmer wurde im März 2024 eröffnet. Vom Gericht wurden bisher Forderungen in Höhe von 47 Mio. Euro anerkannt, wobei die Gläubiger 2 Mrd. Euro an Forderungen geltend gemacht hatten.Erste Tagsatzung am Donnerstag in Innsbruck wird ohne Entscheidung zu Ende gehen. Auch ein Erscheinen der Mutter wird nicht erwartet. Gegen diese soll ein Antrag auf eine sogenannte Einstweilige Verfügung durch den Masseverwalter verhandelt.

Innsbruck, Vaduz – Signa-Gründer René Benko beschäftigt diese Woche einmal mehr, zumindest indirekt, das Innsbrucker Landesgericht. Dort findet am Donnerstag die erste Tagsatzung in einem Zivilprozess statt, den der Masseverwalter im Benko-Insolvenzverfahren gegen die Mutter des Signa-Gründers angestrengt hatte. Mit der Klage will dieser letztlich erreichen, dass die Stifterrechte an zwei Privatstiftungen ihm zukommen.

Der Grund für die Zivilklage: Masseverwalter und Rechtsanwalt Andreas Grabenweger ging davon aus, dass der einst milliardenschwere und nunmehr in Untersuchungshaft sitzende Benko stets selbst die Kontrolle über die beiden Privatstiftungen – die Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck sowie die Ingbe-Stiftung im liechtensteinischen Vaduz – behalten und seine Mutter Ingeborg quasi nur als „Strohfrau“ vorgeschoben habe. Er ortete eine „Vermögensverschleierung“ durch den Tiroler.

Eine solche Einstweilige Verfügung hatte der Insolvenzverwalter bereits im vergangenen Jahr eingebracht. Und hatte zunächst einen juristischen Sieg davongetragen: Denn das Landesgericht Innsbruck bewilligte diese zunächst. Doch nur eineinhalb Monate später, Ende Juli, wurde öffentlich, dass das Oberlandesgericht Innsbruck der Beschwerde der Benko-Mutter gegen die Entscheidung des Landesgerichts stattgab und die Einstweilige Verfügung wieder aufhob.

In Sachen Einstweiliger Verfügung war indes auch für Freitag eine Zivilverhandlung angesetzt. Ob diese tatsächlich nötig sein wird bzw. wie lange überhaupt am Donnerstag in dieser Hinsicht verhandelt wird, war vorerst ebenso unklar. Angesetzt war der Donnerstag-Termin bis 18 Uhr.Das Konkursverfahren gegen Benko als Unternehmer wurde im März 2024 eröffnet. Vom Gericht wurden bisher Forderungen in Höhe von 47 Mio.

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