Melanie Müller muss sich erneut vor Gericht verantworten – wegen des Vorwurfs, den Hitlergruß gezeigt zu haben. Jetzt geht sie in Berufung.
Melanie Müller muss sich erneut vor Gericht verantworten – wegen des Vorwurfs, den Hitlergruß gezeigt zu haben. Jetzt geht sie in Berufung. geht in die nächste Runde! Die Sängerin wurde im August 2023 vom Amtsgericht Leipzig verurteilt, weil sie bei einem Konzert den Hitlergruß gezeigt haben soll.
Müller selbst bestreitet, den Hitlergruß absichtlich gezeigt zu haben. Ihr Anwalt Adrian Stahl erklärte, es sei lediglich eine Geste gewesen, um das Publikum anzufeuern."Sie hat diese Bewegung schon bei vielen Konzerten gemacht", so Stahl.Trotzdem muss sie sich im nächsten Jahr erneut vor Gericht verantworten. Denn die Verteidigung der 36-Jährigen habe Einspruch eingelegt, diesen aber bis zum Ablauf der Frist nicht konkretisiert.
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