Die designierte steirische Landesregierung plant ein Verbot von muslimischen Kopftuch in Schulen. FPÖ und ÖVP begründen dies mit der Religionsfreiheit, doch Experten gehen davon aus, dass ein solches Verbot vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht standhält.
Die designierte steirische Landesregierung möchte das. Für den angehenden LandeshauptmannDoch ob sich das politische Versprechen von FPÖ und ÖVP, das de facto auf muslimische Kopftücher abzielt, auch in der Praxis umsetzen lässt, ist fraglich.
Da ist zunächst einmal die Religionsfreiheit. „Generell schuldet der Gesetzgeber allen Religionen eine Äquidistanz“, sagt der Grazer Uni-Professor und VerfassungsrechtsexperteDas bedeutet: Eigentlich sollte der Staat die Religionsausübung möglichst gar nicht einschränken. Und wenn er das tun möchte, indem er beispielsweise Kopfbedeckungen verbietet, kann er dies nur für alle Religionen vorsehen.
Genau das stellt die neue Landesregierung in Abrede. Bei seiner Antrittspressekonferenz hat Mario Kunasek auf Nachfrage erklärt, dass es „weiterhin möglich sein wird, eine Kette mit einem Kreuz zu tragen“. Kreuze zu erlauben und muslimische Kopftücher zu verbieten wäre freilich ein Justament-Standpunkt, der vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten wird – und alle Experten gehen davon aus, dass jede Art des Verbots ohnehin vor dem VfGH landet.Muslimische Volksschülerin: "Ohne Kopftuch bin ich anders"
Das seit 2017 aufrechte Verbot gilt unter anderem für Burkas und Nikabs, wird aber nicht mit dem Hinweis auf die Religion begründet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält das Vermummungsverbot für rechtens, weil es vor allem mit der öffentlichen Sicherheit argumentiert wird. Wer sich im öffentlichen Raum vermummt, ist für die Behörden schwer bis gar nicht zu identifizieren.
Kopftuchverbot Religionsfreiheit Schulen Verfassungsgerichtshof Österreich
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