Der frühere Nationalratsabgeordnete Peter Pilz wurde am Montag am Wiener Landesgericht in der „Spitzelaffäre“ zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der frühere Nationalratsabgeordnete Peter Pilz wurde am Montag am Wiener Landesgericht in der „Spitzelaffäre“ zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig., ehemaliger Politiker und Journalist wurde im Anklagepunkt der üblen Nachrede freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen beschuldigt zu haben, bei einer Abschiebung einen „amtlichen Mordversuch“ unternommen zu haben.
Ein Gutachten von Strafrechtsprofessor Frank Höpfel unterstützt die Ansicht, dass auch in diesem Punkt ein Freispruch hätte erfolgen müssen., dort wurden unter anderem Anklagepunkte verhandelt, die bis zu 24 Jahre zurückreichen. Das lag daran, dass Peter Pilz während seiner Zeit als Abgeordneter, zuerst für die Grünen, später für die von ihm gegründete Liste Jetzt, durch seine parlamentarische Immunität geschützt war.
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