Peter Pilz ist wegen verbotener Veröffentlichung zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Wegen Übler Nachrede wurde er freigesprochen.
Peter Pilz ist wegen verbotener Veröffentlichung zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Wegen Übler Nachrede wurde er freigesprochen.ist am Montag wegen verbotener Veröffentlichung zu einer Geldstrafe im Ausmaß von 3.600 Euro verurteilt worden - 2.400 davon wurden bedingt verhängt. Im Zentrum des Verfahrens stand die sogenannte Spitzelaffäre aus dem Jahr 2000 bzw.
Einen Freispruch setzte es im Anklagepunkt Üble Nachrede. Pilz war beschuldigt worden, der Behörde vorgeworfen zu haben, bei einer Abschiebung einen „amtlichen Mordversuch“ begangen zu haben. Richter Gerald Wagner befand, dass das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen die Kritik habe aushalten müssen. Pilz, der sich in keinem der Punkte schuldig bekannt hatte, will gegen die Entscheidung berufen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Da präsentierte Pilz der Öffentlichkeit ein Erkenntnis der beim Innenministerium eingerichteten Disziplinarkommission. Das sei kein Rechtsbruch, sondern Teil seiner Arbeit als parlamentarischer Abgeordneter gewesen, hatte Pilz zum Prozessauftakt ausgeführt. Mandatare könnten ihrer Arbeit nicht nachgehen, wenn sie „Knebeln“ wie dem Beamtendienstrecht unterstellt sein würden.
Der Richter sah dies jedoch anders. Die Bestimmungen würden für alle gelten, gab er zu bedenken. Dies sei zu vergleichen mit einem Vergewaltigungsprozess bei dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden sei. Über diesen zu berichten, sei ebenfalls niemandem gestattet. geführte Innenministerium gegen Pilz erstattet hatte, weil man sich im April 2018 von einer Presseaussendung verunglimpft sah.
Das Erkenntnis, mit dem der Mann in Schubhaft genommen und in weiterer Folge außer Landes gebracht wurde, sei später auch als rechtswidrig aufgehoben worden, gab Pilz zu bedenken. Auch der Asyl-Akt des Afghanen wurde beigeschafft, zumal Pilz dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vorgeworfen hatte, man habe „vorsätzlich eine vor Unwahrheiten strotzende Niederschrift produziert“ und „entscheidende Fakten verfälscht“, um den Mann abschieben zu können.
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