Schuldspruch für Peter Pilz: Verbotene Veröffentlichung im Fall Kampusch

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Der frühere Nationalratsabgeordnete Peter Pilz (Grüne, Liste Pilz, Liste Jetzt) ist wegen verbotener Veröffentlichung zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Vom Vorwurf der üblen...

Der frühere Nationalratsabgeordnete Peter Pilz ist wegen verbotener Veröffentlichung zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Vom Vorwurf der üblen Nachrede wurde er freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Einen Freispruch verbuchte Pilz im Anklagepunkt „üble Nachrede“. Hier war er beschuldigt worden, dem Bundesasylamt vorgeworfen zu haben, bei einer Abschiebung eines afghanischen Flüchtlings einen „amtlichen Mordversuch“ begangen zu haben. Denn: Der Flüchtling habe fürchten müssen, im Heimatland gesteinigt zu werden. Richter Gerald Wagner befand, dass das Bundesasylamt die Kritik habe aushalten müssen.

Pilz, der sich in keinem der Punkte schuldig bekannt hatte, will gegen die Entscheidung berufen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Damit hat sie drei Tage Bedenkzeit, um ihrerseits Rechtsmittel anzumelden. Der Verteidiger von Pilz, Johannes Zink, erklärte zum Schuldspruch: „Ich teile die Rechtsansicht des Erstgerichts nicht, daher haben wir umgehend Berufung angemeldet.

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