Ob das Volksbegehren VBerlinautofrei verfassungskonform ist, will der Senat erst im Mai bekannt geben. Auch wegen der Initiative kam es zu Verzögerungen.
Die Senats-Entscheidung zum Volksbegehren „Berlin autofrei“ verschiebt sich im Vergleich zum ursprünglichen Zeitplan der Initiative immer weiter nach hinten. „Aufgrund von Änderungen am Gesetz und Rücksprachen, die wir mit der Senatsverwaltungen geführt haben, verschieben sich die Fristen“, sagte Nina Noblé, Sprecherin der Initiative, dem Tagesspiegel. „Wir rechnen jetzt mit einer finalen Einschätzung des Gesetzes Anfang Mai.
Wegen weiterer Gespräche über Einzelheiten des Volksbegehrens habe der Senat zuletzt weitere zwei Monate Zeit für seine Einschätzung erhalten. Die für die Bewertung der Verfassungsmäßigkeit zuständige Senatsinnenverwaltung äußerte sich auf Anfrage in der vergangenen Woche nicht zum aktuellen Zeitplan.
Eine zunächst angedachte Einschränkung, dass die Privatfahrten nur für den Transport schwerer oder sperriger Güter oder für Urlaubsfahrten genutzt werden dürfen, hat die Initiative mittlerweile wegen rechtlicher Bedenken aus dem Gesetzestext gestrichen. „Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass das Gesetz rechtlich wasserdicht ist“, sagte Noblé.
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