Ein Lehrling wurde bei einer Rauferei am Trausdorfer Kirtag schwer verletzt. Wer verantwortlich ist, kann das Gericht nicht klären. Eine Verurteilung gibt‘s dennoch
Ein Lehrling wurde bei einer Rauferei am Trausdorfer Kirtag schwer verletzt. Wer verantwortlich ist, kann das Gericht nicht klären. Eine Verurteilung gibt‘s dennochangeklagt sind: „Da fehlt mir ein bissl was dazwischen“, sagt der Jurist in Richtung eines von mehreren Zeugen, die alle nur sehr lückenhafte Erinnerungen an den Tumult beimsitzen am Mittwoch in Saal 8 des Eisenstädter Landesgerichts zwei Burschen aus dem Bezirk Eisenstadt Umgebung.
Der Erstangeklagte soll den Zweitangeklagten gewürgt und ihm Schürfwunden zugefügt haben. Der Zweitangeklagte, dem von der Staatsanwältin schwere Körperverletzung zur Last gelegt wird, soll einenerlitt. Er musste operiert werden, lag sechs Wochen mit einem Gips daheim, hat immer noch Schmerzen und ein Metallteil im Bein.
Die Richterin lehnt ab und spricht den Zweitangeklagten im Zweifel frei. Der Erstangeklagte kriegt fürs Würgen drei Monate bedingt und muss 110 Euro Schmerzensgeld zahlen.
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