Im zwölften Verhandlungstag im Falschaussageprozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und seinen damaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli findet nach den letzten Zeugeneinvernahmen nun die Verlesung der Beweisgegenstände statt.
Im zwölften Verhandlungstag im Falschaussageprozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und seinen damaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli findet nach den letzten Zeugeneinvernahmen nun die Verlesung der Beweisgegenstände statt. Eingangs befragt wurde via Videoschaltung nach Moskau jener russische Zeuge, der zuletzt knapp vor seinem Termin krankheitsbedingt abgesagt hatte. Dann folgte Belastungszeuge Thomas Schmid. Dieser dementierte, von der WKStA unter Druck gesetzt worden zu sein.
Da hieß es: „Er sagte, dass er den Staatsanwalt mit seiner Aussage nur glücklich machen wollte, um einen Deal mit ihm zu machen, obwohl nicht alles, was er vor dem Staatsanwalt ausgesagt hat, seiner Erinnerung nach wahr war.“ Der Satz stimme, so der Zeuge; zugleich verwies er auf seine Fähigkeit, über die Glaubwürdigkeit von Menschen zu befinden.
Kurz’ Anwalt Dietrich stellt die Fragen auf Englisch und will vor allem, dass der Zeuge entscheidende Aussagen in der Befragung durch den Richter präzisiert. Der zweite Zeuge bestätigte auf Dietrichs Nachfrage, ja, er habe in der Befragung durch den Richter bestätigt, dass Schmid sagte, er sei von der WKStA unter Druck gesetzt worden. Und er bestätigte auch die Aussage, dass Schmid ihnen versichert habe, sie müssten sich seinetwegen keine Sorgen machen.
Beim zweiten Treffen – das dann nur auf Initiative des Geschäftsmanns zustande gekommen sei, sei dann ohne Vorinformation der zweite Zeuge dazugestoßen. Dieser sagte, er habe sich über ihn, Schmid, erkundigt und ihn auf die Ermittlungen in Österreich angesprochen. Schmid betonte, er sei damit offen umgegangen, weil es ja sowieso überall in den Medien gewesen sei, und habe mehrmals betont, dass er mit der Staatsanwaltschaft kooperiere.
Dietrich wies den Antrag umgehend zurück und berief sich auf seine anwältliche Schweigepflicht. Zudem erwähnte er, er habe von dem Amsterdam-Treffen über Anwaltskollegen erfahren. Die WKStA zog daraufhin – wohl auch wegen Aussichtslosigkeit – den Antrag zurück.Die Beweisaufnahme wurde damit offiziell abgeschlossen.
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