Nationalratspräsident Rosenkranz wird jetzt angezeigt, weil er ein Auslieferungsbegehren der Wiener Staatsanwaltschaft zu spät weitergeleitet haben soll. Das Schreiben wurde erst 9 Tage später weitergeleitet.
Rosenkranz wurde wegen einem Auslieferungsbegehren , das die Staatsanwaltschaft Wien an ihn gestellt und das er zu spät weitergeleitet haben soll, jetzt selbst angezeigt.Die Ermittlungsbehörde sieht aber offenbar einen Anfangsverdacht und plant, gegen die drei Ermittlungen einzuleiten - vorher muss aber deren Immunität aufgehoben werden. Und jetzt kommt Rosenkranz ins Spiel: Das Schreiben ist am 20. November im Nationalratspräsidium eingelangt, erst am 29.
Als man bemerkte, dass das nicht der Fall sei, habe man das Schreiben umgehend weitergeleitet., nicht. Sie war es, die die ursprünglichen Strafanzeigen gegen die drei FPÖ-Abgeordneten gestellt und jetzt auch den Nationalratspräsidenten angezeigt hat - wegen Amtsmissbrauchs.der Anzeige keine großen Chancen ein - der Nationalratspräsident sei kein Organ der Vollziehung, sondern des Nationalrats, und als solches könne er nicht das Delikt des Amtsmissbrauchs begehen.
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