Lärmschutz: Gemeinden setzen bei Rasenmähen & Co. auf Hausverstand

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Nur wenige Kommunen haben eigene Lärmverordnungen. Veranstaltungen enden fast durchwegs um 22 Uhr.

Ganz unterschiedlich handhaben die Gemeinden den Lärmschutz, wenn es ums Rasenmähen etc. geht. Denn nur selten gibt es individuelle Verordnungen, wie etwa in Korneuburg, Bisamberg, Ernstbrunn oder Stockerau. Im Zweifelsfall sollte man sich daher bei der Wohngemeinde erkundigen. Sehr oft wird einfach auf den Hausverstand gesetzt.

Insgesamt halten sich Lärmbeschwerden laut der Stockerauer Bürgermeisterin Andrea Völkl aber in Grenzen. Natürlich werde Lärm im Sommer, wenn die Fenster geöffnet sind, stärker empfunden, sagt sie. Entsprechend einer Verordnung gelten die Mittagszeit und die Sonntage jedenfalls als besonders geschützt. Gelegentlich gibt es laut Völkl diesbezüglich auch Anfragen von Bürgern.

In Leobendorf ist der Dorfplatz zumeist das Zentrum von Veranstaltungen. Beschwerden über den Lärm gibt es laut Bürgermeisterin Magdalena Batoha kaum. Eine eigene Lärmverordnung gibt es nicht, man setzt bei Gartenarbeit etc. auf den Hausverstand. Wir appellieren einfach an den Hausverstand, dass man ab Samstag 13 Uhr nach Möglichkeit keinen Lärm machen sollte“,Zum Thema Rasenmähen und andere lärmende Gartengeräte erinnert der Bürgermeister daran, dass man sich im Sinne der guten Nachbarschaft an „ortsübliche Zeiten“ halten sollte. Das gelte natürlich auch für die Party im eigenen Garten.

Besser dran ist die Bezirkshauptstadt. Seit 2004 trennt eine Lärmschutzwand die Wohngebiete Korneuburgs von der A22. Eingesetzt wird eine gekrümmte Lärmschutzwand mit schallabsorbierender Oberfläche. Damit gibt es keine größeren Lärmprobleme mehr.In Langenzersdorf hat man vor einigen Jahren die bestehende Lärmschutzwand saniert. Dabei wurden als Abschluss achteckige Elemente aufgesetzt.

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