Die Koalition hat sich am Donnerstag auf eine Neuregelung der Handy-Sicherstellung in Österreich geeinigt.
Die Koalition hat sich am Donnerstag auf eine Neuregelung der Handy-Sicherstellung in Österreich geeinigt.Neuregelung der Sicherstellung von Mobiltelefon en und DatenträgernDerzeitige Regelung zur Handy-Sicherstellung rechtswidrig
Die bisherigen Bestimmungen waren im Vorjahr vom Verfassungsgerichtshof mit 1.1. 2025 aufgehoben worden - unter anderem, weil sie Sicherstellungen ohne richterliche Genehmigung erlaubten. Darüber hinaus werden weitere Punkte der Strafprozessordnung neu geregelt.
Will die Staatsanwaltschaft künftig ein Handy sicherstellen, muss sie wie schon bisher ihr Vorhaben begründen - nicht mehr in einer Sicherstellungsanordnung, sondern per Antrag ans Gericht. Dabei müssen die später aufzubereitenden Datenkategorien und Dateninhalte sowie der Zeitraum festgelegt werden . Dies muss dann vom Gericht bewilligt werden, erst anschließend kann die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme durch die Kriminalpolizei anordnen.
Sowohl Opfer als auch Beschuldigte können außerdem eine Auswertung der aufbereiteten Daten beantragen. Sollte ein Opfer etwa Kenntnis von einem bestimmten Beweis auf einem Handy haben , kann es die Staatsanwaltschaft auffordern, nach genau diesem zu suchen. Jene Person, deren Datenträger beschlagnahmt worden ist, hat außerdem immer die Möglichkeit, die Ergebnisse der Datenaufbereitung einzusehen.
"Bei der Neuregelung der Handysicherstellung waren mir zwei Punkte besonders wichtig", so Justizministerin Alma Zadic ."Einerseits, dass wir die Vorgaben des VfGH - der uns eine Neuregelung aufgetragen hat - genau umsetzen. Andererseits, dass wir die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizei gerade in den Bereichen Organisierte Kriminalität, Terror und Korruption weiterhin sicherstellen."Verfassungsministerin Karoline Edtstadler gibt am Donnerstag um 16.
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