Die bisherige Regelung zur Handy-Sicherstellung verstößt laut Verfassungsgerichtshof gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz. Die Regierung ändert dies nun.
Die bisherige Regelung zur Handy-Sicherstellung verstößt laut Verfassungsgerichtshof gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz. Die Regierung ändert dies nun.
Die derzeitige Regelung zur Handy-Sicherstellung verstößt laut VfGH gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz. Bereits in seinem Erkenntnis stellte das Höchstgericht daher Leitplanken für eine Neuregelung auf: Neben dem Richtervorbehalt wurde etwa auch festgehalten, dass ein Richter im Fall einer Bewilligung auch festzulegen hat, welche Datenkategorien und -inhalte aus welchem Zeitraum und zu welchen Ermittlungszwecken ausgewertet werden dürfen.
Sollten neue Verdachtsmomente dazukommen, können per neuer gerichtlicher Bewilligung weitere Daten ausgewertet werden. Wenn in den aufbereiteten Daten Hinweise auf andere Straftaten gefunden werden , kann die Staatsanwaltschaft diesen nach einem neuerlichen gerichtlichen Antrag weiter nachgehen.Bei Gefahr in Verzug darf die Polizei weiter das Handy physisch sicherstellen, wenn etwa jemand auf frischer Tat ertappt wird.
Sowohl Opfer und Beschuldigte können außerdem eine Auswertung der aufbereiteten Daten beantragen. Sollte ein Opfer etwa Kenntnis von einem bestimmten Beweis auf einem Handy haben , kann es die Staatsanwaltschaft auffordern, nach genau diesem zu suchen. Jene Person, deren Datenträger beschlagnahmt worden ist, hat außerdem immer die Möglichkeit, die Ergebnisse der Datenaufbereitung einzusehen.
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