Kunden müssen nun die Vorauszahlungen im Konkursverfahren als Forderung anmelden.
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Dieses Sprichwort konnten auch die mehr als 10.000 Kunden des insolventen Möbelhändlersfür sich in Anspruch nehmen, die bei der Kette Anzahlungen auf Waren geleistet haben. Bis jetzt.angekündigt, sind an diese Kunden entsprechende Schreiben hinausgegangen und am Mittwoch auch eingelangt.
So auch bei Elisabeth K., die für ihren Junior im September ein Bett geordert und die Hälfte der Kosten angezahlt hat. Das Bett wurde nicht ausgeliefert, sondern wurde angeblich bei der Spedition zurückgehalten.„In gegenständlicher Angelegenheit konnte nunmehr auch Ihr Kaufvertrag geprüft werden. Ich bedanke mich für Ihre Geduld“, schreibt Leitner an die Kundin.
Am Ende muss Elisabeth K. 25 Euro Gerichtsgebühr bezahlen, um die Forderung anzumelden. Ob sie am Ende einen prozentuellen Anteil in Form einer Quote erhält, ist noch unklar. Im Schnitt erhalten Gläubiger aber in einem Konkurs 12 Prozent Quote.
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