Kika/Leiner-Kunden können Anzahlungen via „Chargeback“ zurückholen

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Kika/Leiner-Kunden können Anzahlungen via „Chargeback“ zurückholen
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Kunden, die vom Konkurs der Möbelkette Kika/Leiner betroffen sind, haben die Chance, ihre Anzahlung zurückzuholen. Voraussetzung ist, dass diese mit Kreditkarte oder Debitkarte geleistet wurde. Dann kann der Kunde bei seiner Bank über eine sogenannte Umsatzreklamation ein „Chargeback“-Verfahren einleiten.

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„Chargeback“ ist bei Österreichs Banken gängige Praxis und bei allen Kreditkarten und Debitkarten, etwa von MasterCard oder Visa, Standard. Zuletzt sind bei der Insolvenz des Reiseanbieters FTI Zahlungen für Mietwagen- oder Hotelbuchungen, die nicht als Pauschalreise versichert waren, auf diese Weise rückgebucht worden, wie die APA bei einer großen heimischen Bank in Erfahrung brachte.

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