Kika/Leiner-Kunden können Anzahlungen via „Chargeback“ zurückholen

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Wurde mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt, können betroffene Kunden ihre Anzahlung über ein „Chargeback“-Verfahren zurückerstattet bekommen. Laut Arbeiterkammer haben sie darauf keinen...

Wurde mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt, können betroffene Kunden ihre Anzahlung über ein „Chargeback“-Verfahren zurückerstattet bekommen. Laut Arbeiterkammer haben sie darauf keinen Rechtsanspruch, sollten es aber auf jeden Fall versuchen.Kunden, die vom Konkurs der Möbelkette Kika/Leiner betroffen sind, haben die Chance, ihre Anzahlung zurückzuholen. Voraussetzung ist, dass diese mit Kreditkarte oder Debitkarte geleistet wurde.

Verbraucherinnen und Verbraucher können so vermeiden, Gläubiger in einem Insolvenzverfahren zu werden. Die Forderung entsteht durch die Rückbelastung dann bei jener Bank, die die Kartenzahlungen im Auftrag des Unternehmens als Zahlungsempfänger abwickelt.

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