Kika/Leiner-Kunden können Anzahlungen zurückholen

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Wenn mit Kredit- oder Debitkarte gezahlt wurde, ist eine Umsatzreklamation möglich. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch.

und bei allen Kreditkarten und Debitkarten Standard. Zuletzt sind bei der Insolvenz des ReiseanbietersZahlungen für Mietwagen- oder Hotelbuchungen, die nicht als Pauschalreise versichert waren, auf diese Weise rückgebucht worden, wie die APA bei einer großen heimischen Bank in Erfahrung brachte.Das"Chargeback"-Verfahren dient vor allem als Schutz beioder wenn ein Betrag doppelt abgebucht wurde.

Bank und Kartenherausgeber prüfen bei einer Umsatzreklamation, ob diese zurecht besteht. Das heißt, jeder Fall musswerden und die Rückzahlung kann deshalb nicht garantiert werden, wie es von Bankenexperten zur APA hieß.Auch die AK verweist darauf, dass esgibt."Chargeback" sei eine Vereinbarung zwischen den Kreditkartenunternehmen und den Händlerbanken, erklärte AK-Finanzexperte Christian Prantner auf APA-Anfrage.

Auch der Verein für Konsumenteninformation weist auf seiner Webseite auf die Möglichkeit des"Chargebacks" hin. Er empfiehlt,zu bleiben, da nicht alle Banken ihre Kunden bei der Rückholaktion gleich gut unterstützen würden. Der VKI betont zudem, dass die Entscheidung, ob ein"Chargeback" bewilligt wird, nicht bei der Bank, sondern bei der Kreditkartenfirma liege.

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