Exakt 11.873 Gemeinderatssitze werden am 26. Jänner 2025 in Niederösterreich vergeben. Als einzige Statutarstadt wählt an diesem Tag auch Wiener Neustadt - dort und in vielen anderen Kommunen wird der Urnengang besonders spannend. (NÖNplus)
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Obwohl Niederösterreich exakt 573 Gemeinden zählt – gewählt wird am 26. Jänner 2025 „nur“ in 568 Kommunen. Das hat zum einen mit den Statutarstädten zu tun: Dennhält den Urnengang am selben Tag ab. Zum anderen fallen zwei Gemeinden weg, in denen im letzten Jahr vorgezogene Neuwahlen stattfanden. Dies war inFür die Gemeinderatswahlen am 26. Jänner 2025 müssen bis spätestens 6.
Zum Urnengang aufgerufen sein werden am letzten Sonntag im Jänner voraussichtlich etwa 1,3 Millionen Menschen. Zweitwohnsitzer sind nicht mehr stimmberechtigt. Das Wahlrecht ist seit der Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 im Jänner 2022 an den Hauptwohnsitz geknüpft. Der nicht-amtliche Stimmzettel wurde im Frühjahr 2023 abgeschafft.
Auf kommunaler Ebene stimmberechtigt sind am 26. Jänner österreichische Staatsbürger und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wahlkarten für die Briefwahl können bis 22. Jänner schriftlich oder bis 24. Jänner, 12 Uhr, mündlich beantragt werden und müssen bis spätestens 6.30 Uhr am 26. Jänner bei der Gemeinde oder bis Wahlschluss im zuständigen Sprengel einlangen. Zu beachten ist, dass auf kommunaler Ebene mit Wahlkarte nur in einem Wahllokal der eigenen und nicht auch in einem einer anderen Gemeinde gewählt werden kann.
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