Weil die Ziffern-Kombination K-K 14 anstößig ist, wurde einem Kärntner die Verlängerung des Wunsch-Kennzeichens abgelehnt.
Ein Bau-Unternehmer stattet seit Jahren seinen Fuhrpark mit den Wunsch-Kennzeichen K-K13, K-K14, K-K20, K-K24, K-K31 und K-K37 aus. Probleme bereitete ihm allerdings nur eines davon – K-K14. Als der Kärntner das Kennzeichen nach Ablauf der 15-jährigen Frist verlängern wollte, wurde der Antrag von der Landespolizeidirektion Kärnten abgewiesen.
Der Bau-Unternehmer gehört nach eigenen Angaben nicht der rechten Szene an – er klagte gegen die Landespolizeidirektion Kärnten. Das Erstgericht – das Landesverwaltungsgericht Kärnten – hob die Entscheidung der Behörde auf und genehmigte das Wunsch-Kennzeichen.Die Zahl 14 sei keinem breiten Personenkreis als einschlägig mit rechtsradikalem Gedankengut belasteter Code geläufig.
Die LPD Kärnten legte daraufhin Revision ein, die Causa ging an den Verwaltungsgerichtshof. Und dieser entschied nun anders: Eine im Erlass enthaltene Zeichenfolge gelte unabhängig von der Motivation des Zulassungsbesitzers und unabhängig vom Grad der Bekanntheit in der Allgemeinheit jedenfalls als anstößig und sei daher verboten. Das Unternehmen bekommt daher sein Wunsch-Kennzeichen K-K14 nicht mehr.
Polizei LPD K\U00e4rnten Gericht Rechtsextremismus \U00d6sterreich K\U00e4rnten
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