Ex-Frau gewürgt und erstochen – Wirt droht lebenslang

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Ein 42-Jähriger soll im Vorjahr seine Noch-Ehefrau (30) in seinem Gasthaus in Piesendorf (Sbg.) getötet haben. Er bekannte sich schuldig.

Sie lebten schon getrennt, als ein Wirt seine Noch-Ehefrau am 13. Mai 2022 in sein Lokal"zu einer Aussprache" bestellte. Der 42-Jährige und die 30-Jährige haben eine gemeinsame Tochter und mehrere Gastronomiebetriebe miteinander geführt, bevor ihre Beziehung im Jänner des Vorjahres in die Brüche ging.

In diesem Wirtshaus in Piesendorf wurde eine 30-jährige Zweifachmama erstochen. Ihr Ex-Mann soll die Tat begangen haben.Als sich das Ex-Paar jedoch im Wirtshaus in Piesendorf traf, kam es schnell zu einer heftigen Auseinandersetzung, die fatal eskalierte. Der Gastronom soll seine Noch-Ehefrau gewürgt und die junge Mutter von zwei Kindern dann mit einem Küchenmesser erstochen haben. Einen Tag später stellte sich der 42-Jährige freiwillig bei der Polizei.

"Hauptstreitpunkt war eine Mitarbeiterwohnung", die 30-Jährige hätte diese kostenlos behalten wollen, so der 42-Jährige vor Gericht. Ein Betretungsverbot wegen"massiver Eifersucht","besitzergreifendem Verhalten" und"steigernder Aggression" gegen den Deutschen hatte das Opfer einen Tag davor zurückgezogen –"im Gegenzug" für die Wohnung.Weiters soll die junge Frau ihrem Noch-Mann trotz Streits Sex angeboten haben.

"Mein Mandant war in einem Affektsturm. Er war notorisch überbelastet", sagte Verteidiger Franz Essl. Dazu seien Alkoholprobleme gekommen. Zwei Tage vor der Tat war der Angeklagte wegen eines Nervenzusammenbruchs im Spital gewesen. Er habe kein weiteres Kind zeugen können und sei deshalb immer wieder von seiner Ex beleidigt worden.Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich hingegen eindeutig um Mord.

Der Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sein. Laut Gutachterin Gabriele Wörgötter leide er jedoch an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Die Sachverständige überraschte vor Gericht: Sie empfiehlt eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt. Andernfalls drohen dem 42-Jährigen bis zu 20 Jahre oder lebenslange Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung. Am Donnerstag wird ein Urteil beim Geschworenenprozesss erwartet.

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