Satire darf alles sagen, aber das trifft nicht automatisch auf jedes dafür eingesetzte Werkzeug zu.
Die Reaktionen auf satirische Inhalte können lebensgefährlich oder tödlich sein, wie das Massaker in der Redaktion von „“ in Paris 2015 oder brennende Botschaften im Jahr 2006 nach der Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen in der dänischen Tageszeitung „Jyllands Posten“ beweisen. Satire provoziert manche Menschen so sehr, dass sie mit religiös motivierter Gewalt antworten. Vor allem Muslime haben hier eine sehr kurze Zündschnur.
Insofern ist auch die Argumentation des Berufungsgerichts unverständlich, dass davon auszugehen sei, „dass die mit dem Schreiben konfrontierten Gastwirte seinen satirischen Inhalt als solchen erkannt hätten“. Das widerspricht ja den Bemühungen, die Irreführung jener im Kommunikationsprozess zum Inhalt gemachten Dritten zu gewährleisten. arbeitet als Medientheoretiker und -praktiker.
Es gibt nämlich keine Kunstfreiheit – zumindest keine, die sich mehr herausnehmen darf als jede andere nicht künstlerische Ausdrucksform. Mengenlehre: Kunstfreiheit ist einfach als Teilmenge im „Recht auf freie Meinungsäußerung“ in der EMRK und in ähnlicher Formulierung in der österreichischen Verfassung abgedeckt. Das ist vollkommen ausreichend.
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