Der OGH gab der FPÖ Recht im Rechtsstreit gegen das Satireportal Tagespresse, das Fake-Briefe mit FPÖ-Logo an Wirtshäuser verschickte. Die Tagespresse muss die Verbreitung falscher Schriften im Namen der FPÖ unterlassen und die Urteilsveröffentlichungskosten in regionalen Medien tragen.
Ein österreichisches Satireportal namens Tagespresse geriet in eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Freiheitlichen Partei Österreichs ( FPÖ ). Die Tagespresse verschickte im April 2023 im Namen und mit dem Logo der FPÖ Briefe an 500 Wirtshäuser in Niederösterreich.
Diese Briefe parodierten die von der FPÖ geförderte „Wirtshausprämie“ und enthielten absurde Kriterien zur Eignung für die Förderung, wie etwa eine „rot-weiß-rote Kinderkarte“ mit Speisen wie „Andreas-Hofer-Schnitzel“ oder „Gabalier-Fleischlaberl“. Die FPÖ sah sich durch diese Satire schwerwiegend geschädigt und klagte auf Unterlassung und Veröffentlichung des Urteils in regionalen Medien. Das Handelsgericht Wien wies die Klage im März 2023 ab, das Oberlandesgericht Wien bestätigte diesen Entscheid im September 2024. Die FPÖ ging schließlich in Revision und erreichte mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) am Freitag, dass die Tagespresse die Verbreitung falscher Schriften im Namen der FPÖ einstellen muss. Der OGH sah in der Verwendung des FPÖ-Logos und Namensrechts eine irreführende und rechtswidrige Veröffentlichung. Die Tagespresse wurde zudem verpflichtet, die Kosten für die Veröffentlichung des Urteils in regionalen Medien zu tragen. Der Landesparteisekretär der FPÖ sieht den Sieg als 'Bestätigung für die Glaubwürdigkeit in der politischen Auseinandersetzung' an. Die FPÖ betont, dass sie auch in Zukunft gegen Fake News und Falschmeldungen vorgehen wird, um eine ehrliche politische Debatte zu gewährleisten
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