111 Klauseln der Billig-Fluglinie sind rechtswidrig - Arbeiterkammer setzte sich mit Klage durch. Flugpassagiere können nun u.a. eine 40 Euro Check-in-Gebühr zurückfordern.
111 Klauseln der Billig- Fluglinie sind rechtswidrig - Arbeiterkammer setzte sich mit Klage durch. Flugpassagiere können nun u.a. eine 40 Euro Check-in-Gebühr zurückfordern.
Wir nutzen künstliche Intelligenz, um Zusammenfassungen unserer Artikel zu erstellen. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung von einem Redakteur geprüft. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass 111 Klauseln von Wizz Air rechtswidrig sind, einschließlich einer 40 Euro Gebühr für Flughafen-Check-ins und einer 12-monatigen Frist für Gutscheine.
Kunden hatten Schwierigkeiten bei Rückerstattungen, da Wizz Air sie im Kreis zwischen Fluglinie und Vermittlern schickte, was ebenfalls als rechtswidrig gilt.sind. So ist etwa eine 40 Euro Gebühr für Check-ins am Flughafen genauso wenig erlaubt wie die zwölfmonatige Frist bei Geschenkgutscheinen.. Wer etwa über eine Buchungs-Plattform im Internet einen Flug gebucht hat, der dann gestrichen wurde, der hatte oft große Mühe, sein Geld zurückzuerhalten.
Luftfahrt Wirtschaftsbriefing Wizz Air
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Fake-Wirtshausbriefe: OGH sieht FPÖ gegen „Tagespresse“ im RechtDer Oberste Gerichtshof (OGH) gab im Streit zwischen FPÖ NÖ und „Tagespresse“ den Freiheitlichen Recht. Die Satireplattform hatte zuvor Fake-Briefe an Wirtshäuser geschickt. Die anderen Instanzen hatten bislang zugunsten der „Tagespresse“ entschieden.
Weiterlesen »
Fake-Wirtshausbriefe: OGH sieht FPÖ gegen „Tagespresse“ im RechtDie Satirezeitung habe durch „die bewusste Täuschung und Verwendung des FPÖ-Logos und Namensrechts eine irreführende und rechtswidrige Veröffentlichung begangen“, teilt der Oberste Gerichtshof mit.
Weiterlesen »
Fake-Wirtshausbriefe: OGH gibt FPÖ Recht – 'Tagespresse' zahlt 100.000 EuroTagespresse muss zirka 100.000 Euro zahlen. Das Satireportal verschickte im Namen und mit Logo der FPÖ Briefe an 500 Wirtshäuser in NÖ.
Weiterlesen »
OGH Urteile im Rechtsstreit zwischen FPÖ und Satireportal TagespresseDer OGH gab der FPÖ Recht im Rechtsstreit gegen das Satireportal Tagespresse, das Fake-Briefe mit FPÖ-Logo an Wirtshäuser verschickte. Die Tagespresse muss die Verbreitung falscher Schriften im Namen der FPÖ unterlassen und die Urteilsveröffentlichungskosten in regionalen Medien tragen.
Weiterlesen »
OGH-Verhandlung gegen Grasser, Meischberger & Co. nahtDer Oberste Gerichtshof will die Causa Buwog abschließen. Konkret könnte die Verhandlung in der Zeit von 20. bis 25. März oder zwischen dem 14. und 17. April stattfinden.
Weiterlesen »
Causa Buwog: OGH will im März über Grasser-Schuldspruch entscheidenEnde März, spätestens aber in der Karwoche, will der Oberste Gerichtshof über die Rechtsmittel von Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger verhandeln.
Weiterlesen »