Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag mitgeteilt, dass die geplante Marchfeld-Schnellstraße S8 in der vorgelegten Version nicht gebaut werden kann. Zugleich wurde eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof zugelassen.
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as Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag mitgeteilt, dass die geplante Marchfeld-Schnellstraße S8 in der vorgelegten Version nicht gebaut werden kann. Zugleich wurde eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem Urteil zum Ergebnis, dass es durch den Bau der Marchfeld-Schnellstraße zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Europaschutzgebiets kommt. Eine Straße dürfe nur dann in so einem „Besonderen Schutzgebiet“ gebaut werden, wenn keine alternative Trassenführung möglich ist, die zu geringeren Auswirkungen führt und wenn zwingende Gründe des öffentlichen Interesses das Interesse des Naturschutzes überwiegen.
Wolfgang Rehm, Sprecher der Umwelt-Organisationen VIRUS und BIM, meint dazu: „Erstmals in Österreichs Geschichte hat ein Autobahnprojekt trotz extremer Privilegierung keinen positiven UVP-Bescheid erhalten. Das Ergebnis darf dennoch niemanden überraschen.
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