Am Donnerstag wurde der Insolvenzantrag bei Gericht eingebracht. Das Ende sei damit aber noch nicht besiegelt, so Handelsexperte Christoph Teller.
Wie am Dienstag bekannt wurde, muss das Unternehmen einen Insolvenzantragstellen. In einer Aussendung teilte man mit, dass man alles Menschenmögliche unternommen habe, um den Fortbestand des Unternehmens zu ermöglichen. Allerdings sei das unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht möglich.113 Mio. Euro Schulden – Kika/Leiner -Pleite offiziell
Grundsätzlich rät der Verein für Konsumenteninformation den Kunden, nun keine Anzahlungen mehr zu tätigen. Erst, wenn die Ware vollständig übergeben wird, sollte der volle Preis bezahlt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Anzahlung der Kunden nur mehr in der Höhe der Insolvenzquote zurückbezahlt wird."Jedenfalls raten wir davon ab, Verträge mit Vorauszahlung mit dem Unternehmen zu schließen", so Eder weiter.
Bei einer Insolvenz ist die Einlösung von Gutscheinen prinzipiell nämlich nicht mehr möglich. Allerdings kann man im Insolvenzfall den Wert seines Gutscheins in der Insolvenzforderung anmelden. Allerdings fällt hier eine Gebühr von 25 Euro an und am Ende bekommt man ebenfalls nur die Insolvenzquote zurück, die sich oftmals im einstelligen Eurobereich bewegt. Ob sich das rentiert, sollte jeder im Einzelfall selbst für sich entscheiden.
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