Bundesverfassungsgericht prüft Niedriglöhne für Strafgefangene

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Resozialisierung statt Produktivität: Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob bei Arbeit im Gefängnis höhere Löhne gezahlt werden müssen. W_Janisch

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An dieser Stelle wird eben gern die geringe Produktivität aufgefahren. 56 Prozent der Gefangenen hätten keine Berufsausbildung, 65 Prozent seien vor der Haft nicht berufstätig gewesen. Dann die Drogen, der Alkohol, der ständige Wechsel - das senke die Produktivität der Gefängnisarbeit, sagte Marc Meyer, Ministerialrat im bayerischen Justizministerium. Außerdem, Stichwort Langeweile, seien die Jobs im Vollzug auch ohne gute Löhne begehrt.

Vizepräsidentin Doris König, als Berichterstatterin für das Verfahren zuständig, wollte die beiden Länder erst einmal an ihren eigenen Zielen messen. Danach solle die Arbeit im Strafvollzug auch zur Entschädigung der Opfer beitragen, zur Wiedergutmachung und nebenbei zum Unterhalt für Angehörige. Und dies von 300 oder 350 Euro im Monat, wovon ein Teil angespart wird und vielleicht 120 Euro für den Konsum übrig bleiben.

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