Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Entlohnung von Strafgefangenen. Vielleicht bekommen sie künftig mehr Geld – um mehr abgeben zu können.
Die Häftlinge produzieren für die Anstalten, Behörden oder externe Kunden Foto: Armin Wegel/picture alliance
Zwei Häftlinge aus Straubing und Werl haben gegen ihre minimale Vergütung Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Mickerlöhne verletzten ihre Grundrechte. Der 61-jährige Peter Roth aus Straubing wollte sogar selbst an der Verhandlung teilnehmen, doch sein Anstaltsleiter untersagte dies. Die persönliche Anwesenheit sei nicht erforderlich.
Nun, 20 Jahre danach, sehen die Verfassungsrichter:innen aber doch Gesprächsbedarf und beraumten eine zweitägige Verhandlung an. Mehr als ein Dutzend Sachverständige wurden angehört. Zu Beginn verteidigten die Länder Bayern und NRW die Mickerlöhne.
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