Automatische Wahlarzt-Abrechnung startet mit 1. Juli

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Mediziner müssen auf Wunsch der Patienten Rechnungen zur Kostenerstattung ab 1. Juli online einreichen. Von der Regelung betroffen sind all jene Wahlärzte, die mehr als 300 unterschiedliche...

Mediziner müssen auf Wunsch der Patienten Rechnungen zur Kostenerstattung ab 1. Juli online einreichen. Von der Regelung betroffen sind all jene Wahlärzte, die mehr als 300 unterschiedliche Patienten im Jahr betreuen.

Die elektronische Kostenerstattung nach einem Wahlarztbesuch startet ab Montag kommender Woche . Ab dann müssen Wahlärztinnen und Wahlärzte auf Wunsch ihrer Patienten Rechnungen zur Kostenerstattung online bei der entsprechenden Krankenkasse einreichen. Von der Regelung betroffen sind all jene, die mehr als 300 unterschiedliche Patienten im Jahr betreuen.

Damit sollen laut Angaben des Gesundheitsministerium rund 80 Prozent der bei der Österreichische Gesundheitskasse eingereichten Wahlarztrechnungen umfasst sein. Auch der Zeitraum bis zur Kostenerstattung soll sich auf diese Weise deutlich verkürzen. Die Einreichung laufe über die Softwarelösung „WAH-Online“.

Laut „Standard“ gab es insofern ein Entgegenkommen an die Ärztekammer, dass man die Schranke zur verpflichtenden Abrechnung nicht bei einer Grenze von 15.000 Euro analog zur Registrierkassenpflicht gezogen hat. Das hätte nämlich rund 90 Prozent aller eingereichten Wahlarztrechnungen betroffen.

Auch ÖGK-Obmann Matthias Krenn lobte die elektronische Abrechnung als „eine Maßnahme von vielen, um die Wahlarztkostenerstattung zu verbessern“. Diese stelle eine „enorme Erleichterung“ für die 7,6 Millionen Versicherten der ÖGK dar.

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