Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage gegen den früheren FPÖ-Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein und eine weitere Person. Der Vorwurf lautet auf Missbrauch der Amtsgewalt als Bestimmungstäter und andere Vergehen. Jenewein soll 2018 und 2019 als Mitglied des BVT-U-Ausschusses die zweite Angeklagte beauftragt haben, ihm Berichte zu übermitteln.
Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage gegen den früheren FPÖ-Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein und eine weitere Person. Der Vorwurf lautet auf Missbrauch der Amtsgewalt als Bestimmungstäter und andere Vergehen. Jenewein soll 2018 und 2019 als Mitglied des BVT-U-Ausschusses die zweite Angeklagte beauftragt haben, ihm Berichte zu übermitteln. Aktuell steht Jenewein auch mit dem ehemaligen BVT-Beamten Egisto Ott vor Gericht.
Der Ex-Politiker muss sich nicht nur wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, sondern unter anderem auch wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten. Die Strafdrohung beträgt sechs Monate bis fünf Jahre. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Die beiden Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch bei Gericht zu erheben. Für beide Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
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