Die Staatsanwaltschaft Wien hat den ehemaligen FPÖ-Abgeordneten wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat den ehemaligen FPÖ-Abgeordneten wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch angeklagt.Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt eine weitere Anklage gegen den früheren FPÖ-AbgeordnetenJenewein soll zwischen dem 30. Oktober 2018 und 9. Mai 2019 als Mitglied des BVT-Untersuchungsausschusses die zweite Angeklagte beauftragt haben, ihm vertrauliche Dokumente zu übermitteln. Er wird dementsprechend als Bestimmungstäter geführt.
Demnach geht es um Unterlagen zu zwei Treffen europäischer Geheim- und Nachrichtendienste. Auch vertraulichen E-Mail-Verkehr aus dem Innenministerium soll Jenewein weitergeben haben. Die Beamtin soll diese wiederum Journalisten übermittelt haben, heißt es.Jenewein waren in seiner Tätigkeit als Mitglied des U-Ausschusses die Vorschriften zur Verwendung und Veröffentlichung der vertraulichen Unterlagen bekannt, zeigt sich die Staatsanwaltschaft überzeugt.
, vor Gericht. Ott soll im Auftrag Jeneweins dort einen Beamten angehalten zu haben, Informationen zu Teilnehmern eines Treffens europäischer Nachrichtendienste zu beschaffen. Beide hatten sich zum Prozessauftakt im November nicht schuldig bekannt.
Freiheitliche Partei Österreichs Hans-Jörg Jenewein
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