Am 1. November gilt auf Österreichs Straßen wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht: Bei Pkw, Klein-Lkw und sogenannten Mopedautos müssen ab diesem Zeitpunkt bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an allen Rädern wintertaugliche Reifen montiert sein.
Am 1. November gilt auf Österreichs Straßen wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht: Bei Pkw, Klein-Lkw und sogenannten Mopedautos müssen ab diesem Zeitpunkt bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an allen Rädern wintertaugliche Reifen montiert sein. Auch wenn es jetzt noch herbstlich-mild ist, sollte man schon jetzt einen Termin für den Reifenwechsel vereinbaren, rät der ÖAMTC.
Da die Gummimischung mit der Zeit aushärtet, halten herkömmliche Winterreifen laut ÖAMTC in etwa fünf Saisonen. Wenn bereits Schäden erkennbar sind, sollte man, unabhängig von der Gebrauchsdauer, in jedem Fall austauschen. Kommt es bei winterlichen Bedingungen zu einem Unfall mit Sommerreifen, müsste man beweisen, dass dies auch mit Winterbereifung passiert wäre, ansonsten liegt zumindest ein Mitverschulden vor. Die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person muss der geschädigten Person jedenfalls Schadenersatz leisten. Denkbar sei, dass die Versicherung die Schadensumme beim Unfallverursachenden unter gewissen Umständen zurückverlangt - bis 11.000 Euro.
Österreich Reifen Wechseln Winterreifenpflicht
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