Nur mehr Hochdeutsch erlaubt - Gemeinde verbannt Dialekt von ihren Straßen

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Nur mehr Hochdeutsch erlaubt - Gemeinde verbannt Dialekt von ihren Straßen
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Aus ist's mit dem urigen Flair! Die Straßennamen der Schweizer Gemeinde Gampel-Bratsch werden 2025 vom Dialekt in die Standardsprache geändert.

Aus ist's mit dem urigen Flair! Die Straßennamen der Schweiz er Gemeinde Gampel-Bratsch werden 2025 vom Dialekt in die Standardsprache geändert."Geit der Glöübo zer Poort üss, chunt der Aberglöübo durch di Pfeischter" –"Geht der Glauben zur Türe hinaus, kommt der Aberglauben durch die Fenster".

In der Gemeinde Gampel-Bartsch werden deshalb die bisher walliserdeutschen Straßennamen ab dem 1. Jänner 2025"eingedeutscht". Sie entsprechen nämlich nicht mehr den gesetzlichen Grundlagen. Dies berichtet der"Walliser Bote".Die Empfehlungen des Bundesamts für Landestopografie Swisstopo sehen vor, dass Straßennamen in der Regel in Schriftsprache geführt werden. Das ist bei mehreren Straßen in Gampel-Bratsch nicht der Fall.

Neben der Schreibweise wird auch die Nummerierung angepasst, welche in Gampel-Bartsch noch veraltet ist. Neu müssen nicht nur Wohnhäuser, sondern auch Stallungen und Nebengebäude einer Nummer zugeordnet werden. Durch diese Regelung erhöht sich die Zahl der Adressen in der Gemeinde, die nun 1365 Wohnadressen umfasst. Bisher waren es nur 863 Anschriften.

Zudem fallen einige Straßennamen weg, während andere aufgrund identischer Namen umbenannt werden müssen. Die Änderungen erfolgen unter anderem aus Sicherheitsgründen. Die neue Gebäudeadressierung ermögliche eine zielgerichtete Routenwahl in Notfallsituationen, erklärt der Gemeindeschreiber Marco Volken im Mittelungsblatt Weibil.Die Empfehlungen des Bundes traten bereits 2018 in Kraft.

Im beauftragten Büro seien die Arbeiten jedoch nicht vorangekommen. Nach mehreren erfolgslosen Mahnungen wurde dem Büro schließlich das Mandat entzogen und 2023 neu vergeben. Jetzt sind die Anpassungen bewilligt und treten definitiv ab dem neuen Jahr in Kraft.Rund ein Drittel der Wohnadressen ist von den Änderungen betroffen. Für die Einwohnerinnen und Einwohner gilt bis zum 31.

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