Zwei Jahre Haft für Machetentat am Schwedenplatz

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Zwei Jahre Haft für Machetentat am Schwedenplatz
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Ein 26-Jähriger wurde in Wien wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte soll einen 21-Jährigen mit einer Machete angegriffen haben, behauptet aber, es habe sich um ein Taschenmesser gehandelt, das er aus Angst benutzt habe.

Ein 26-jähriger Mann aus Syrien wurde am Mittwoch wegen schwerer Körperverletzung am Landesgericht in Wien zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte soll einen 21-Jährigen mit einem mutmaßlichen Messer schwer verletzt haben. Der Angeklagte behauptet jedoch, es habe sich um ein Taschenmesser gehandelt und er habe aus Angst zugestochen. Laut der Urteilsbegründung konnte nicht festgestellt werden, ob bei der Tat eine im Besitz des Angeklagten befindliche Machete verwendet wurde.

„Das Riesenmesser hätte jemand gesehen. Im Zweifel war daher von keiner Machete auszugehen.“ Sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger akzeptierten das Urteil. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht auf den 25. August 2024 am Schwedenplatz. Der 21-Jährige hatte in der Vergangenheit dem Älteren mehrfach Drogen abgekauft und sprach ihn erneut auf Cannabis an. Dies in einer erheblichen Lautstärke an einem belebten Ort verärgerte den 26-Jährigen. Es kam zu einem Streit, der Syrer versetzte dem Jüngeren zunächst eine Ohrfeige. Dann soll er sich zu seinem in der Nähe abgestellten Moped begeben haben und, wie die Staatsanwältin berichtete, „mit einer Machete, einem machetenartigen Gegenstand oder einem scharfen Messer“ auf den 21-Jährigen eingeschlagen haben. Zwei Hiebe trafen das Opfer an der Brust und am rechten Unterarm, was eine tief reichende, scharfrandige, klaffende und bis zum Knochen reichende Wunde zur Folge hatte. Die Beugemuskeln des Unterarms wurden durchtrennt. Am linken Brustkorb fügte die Klinge dem 21-Jährigen eine fünf Zentimeter lange Schnittwunde zu. Das Opfer bemerkte zunächst gar nicht, dass eine Waffe im Spiel war, als es geschlagen wurde. Erst als es das viel Blut sah, wurde ihm die Tragweite des Geschehenen bewusst. „Es hat so ausgesehen, als würd‘ meine Hand abfallen“, schilderte der 21-Jährige als Zeuge einem Schöffensenat. Auf die Frage, wie es ihm jetzt gehe, erwiderte der Mann: „Dieser Arm ist wie gelähmt. Ich kann kein Glas heben, ich kann mir nicht den Kopf waschen.“ Er könne den Ringfinger und den kleinen Finger der rechten Hand nicht mehr durchstrecken. Die eingeschränkte Funktion seiner Hand sei „sehr schmerzhaft. Ich kann das nicht aushalten.“ Der Angeklagte hatte nach der Tat die Flucht ergriffen. Er konnte erst Anfang September ausgeforscht und festgenommen werden. Bei einer am 6. September durchgeführten Hausdurchsuchung fand man in seiner Wohnung eine an der Wand hängende 60 Zentimeter lange Machete, die sichergestellt wurde. Die DNA des 21-Jährigen ließ sich darauf nicht nachweisen. Festgehalten wurde von den Polizeibeamten, dass die 40 Zentimeter Klinge ausgesprochen „sauber“ wirkte. Möglicherweise war sie gereinigt worden. Der Angeklagte versicherte, bei der beschlagnahmten Machete handle es sich nicht um die Tatwaffe. Diese - angeblich ein acht bis zehn Zentimeter langes Taschenmesser, das er zum Obstschneiden verwendet habe, habe er auf der Flucht in die Donau geschmissen. „Aus Angst“, wie der 26-Jährige anführte. Der vorsitzende Richter projizierte daraufhin zwei Fotos an die Wand, die die frischen Verletzungen zum Zeitpunkt der Spitalsaufnahme des 21-Jährigen zeigten. Die Angaben des Angeklagten zur Tatwaffe erschienen angesichts dieser Bilder kaum glaubwürdig. „Er hat mich angegriffen. Aufgrund dessen gab es eine Reaktion meinerseits“, meinte der Angeklagte zum Tatablauf. Der 21-Jährige habe ihn „umarmt und zu küssen versucht“, nachdem er um Drogen gebeten hätte: „Er war nicht bei Sinnen. Um seine Mundwinkel war es weiß.“ Er habe ihn daher geohrfeigt. Daraufhin habe der Jüngere mit ihm zu raufen begonnen und ihn zu Boden geschlagen: „In der Situation war ich so genervt, dass ich ein Messer rausgeholt habe. Ich wollte bewirken, dass er Angst bekommt und weggeht.“ Er habe schließlich zwei Mal zugestochen.

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