Zivilprozess gegen Benkos Mutter abgeschlossen, aber noch lange nicht endgültig

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Zivilprozess gegen Benkos Mutter abgeschlossen, aber noch lange nicht endgültig
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Der Zivilprozess des Benko-Masseverwalters Andreas Grabenweger gegen die mutmaßliche „Strohfrau“ Ingeborg Benko war am Donnerstag nach kurzer Dauer geschlossen worden. Der Masseverwalter will die Stifterrechte der Mutter auf sich übertragen, um an das Stiftungsvermögen zu gelangen. Die Rechtslage und die in der Zwischenzeit laufende Ermittlung der WKStA gegen René Benko werden die weitere Entwicklung beeinflussen.

Der Zivilprozess des Benko-Masseverwalters Andreas Grabenweger gegen die mutmaßliche „ Strohfrau “ Ingeborg Benko ist am Donnerstag nach einer Stunde geschlossen worden. Wie berichtet, ist Benkos Mutter wirtschaftliche Begünstigte der Laura Privatstiftung und der Ingbe Stiftung , mit deren Ausschüttungen sie den luxuriösen Lebenswandel ihres Sohnes bisher finanzierte.

Der Masseverwalter ist aber der Ansicht, dass René Benko die Kontrolle über beide Stiftungen hat, in denen er ein dreistelliges Millionenvermögen geparkt habe. Grabenweger bezweckt mit der Klage, dass die Stifterrechte von Ingeborg Benko auf ihn übergehen. Denn er will an das Stiftungsvermögen ran. Er ist der Meinung, dass die Mutter tatsächlich ohne Zustimmung des Sohnes ihre Rechte in den Stiftungen nicht ausüben könne. Benkos 74-jährige Mutter ist nicht vor Gericht erschienen. Ihr Anwalt brachte jedoch vor, dass nicht nur die Mutter, sondern auch die Stiftungen und René Benko selbst als Streitgenossenschaft geklagt werden hätte müssen. Der Richter sagte, dass er vorerst diese Rechtsfrage klären will und hat eine „zeitnahe Entscheidung“ angekündigt. Er hat aber auch dargelegt, dass er davon ausgeht, dass sein Zivilverfahren aufgrund des anhängigen Ermittlungsverfahrens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Benko & Co unterbrochen werden wird. Auch werden sich jene Zeugen, die im Strafverfahren als Beschuldigte geführt werden, auf ihr Entschlagungsrecht im Zivilverfahren beziehen. Das bedeutet: Sie werden nicht aussagen. Die drei aktführenden Oberstaatsanwälte der WKStA gehen davon aus, dass René Benko bisher in den Stiftungen die Fäden gezogen hat. „Im jüngst erstatteten Zwischenbericht der SOKO Signa wird die Rolle des René Benko u. a. in der Laura Privatstiftung detailliert aufgearbeitet“, heißt es in der Festnahmeanordnung gegen Benko. „Neben Zeugenaussagen, Telefonprotokollen, Unterlagen enthält der Bericht umfangreiche am Mobiltelefon des René Benko sichergestellte Korrespondenz, die beweist, dass Benko unmittelbar und ohne Genehmigung durch die Stiftungsvorstände mit dem Vermögen der Laura Privatstiftung und ihrer Tochterunternehmen disponiert und sich auch sonst weitreichende Kontroll- und Auskunftsbefugnisse vorbehalten hat.“So soll der Mitarbeiter Arthur A., der für den Zahlungsverkehr bei der Laura Privatstiftung zuständig ist, direkt bei René Benko das Okay für Überweisungen eingeholt haben. „Entlarvend sei eine Chat-Nachricht“, so die Ermittler, in der Mitarbeiter A. an Benko im Februar 2023 schreibt: „Rene, darf ich mir 1,5 Millionen Euro aus der LPS (Anm.: Laura Privatstiftung) nehmen, um das Finanzamt auf den verschiedensten Ebenen zu bedienen“. Benko soll binnen Sekunden mit „Ja“ geantwortet haben. „Aufgrund der sekundenschnellen Genehmigung kann ausgeschlossen werden“, so die Ermittler, „dass René Benko im Vorfeld dieser Entscheidung den Stiftungsvorstand in irgendeiner Weise befasst hätte“. Außerdem soll Benko bei der Verwertung von Immobilien der Laura-Gruppe „unmittelbar entscheidungsbefugt“ gewesen sein und „unmittelbar Zahlungsanweisungen“ betreffend einer Laura-Gesellschaft getätigt haben, die wertvolle Pferde hält. Auch soll er einem Vorstand der Laura Privatstiftung vorgeschrieben haben, was dieser in Emails zu schreiben hat. „Es gibt keinen vernünftigen Grund zur Annahme, dass René Benko von dieser jahrelang gelebten Praxis inzwischen abgegangen sein könnte“, heißt es im Haftbefehl. „Dies nicht zuletzt, weil er vollkommen von Zuwendungen von vorgeblich „dritter Seite, insbesondere den Stiftungen abhängig ist, um seinen aufwendigen Lebensstil trotz Insolvenz aufrecht zu erhalten.“ Die SOKO Signa verdächtigt Benko, einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht oder beiseite geschafft haben und dadurch die Befriedigung der Gläubiger zu schmälern bzw. zu vereiteln. Der Verdacht lautet auf betrügerische Krida. Die Strafdrohung bei einem Millionenschaden bis zu zehn Jahre Haft. Dem Vernehmen nach bestreitet René Benko, der vom renommierten Strafverteidiger Norbert Wess vertreten wird, die Vorwürfe

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