Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Berufung in der Causa Prikraf angemeldet.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Berufung in der Causa Prikraf angemeldet. Somit sind die Freisprüche gegen den früheren FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller nicht rechtskräftig. Der Prozess hatte nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien bereits wiederholt werden müssen.In dem Verfahren ging es um von der WKStA angeklagten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Wiener Privatklinik Währing.
In dem Berufungsverfahren durch die WKStA muss nun wieder das Oberlandesgericht Wien entscheiden. Dieses hatte die Schuldsprüche gegen Strache und Grubmüller - beide waren zuerst zu bedingter Haft verurteilt worden - nach der ersten Runde bereits ausführlich kritisiert.
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