Die Freisprüche für den ehemaligen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller sind damit nicht rechtskräftig.
Somit sind die Freisprüche gegen den ehemaligen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller nicht rechtskräftig. Der Prozess hatte nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien bereits wiederholt werden müssen.
In dem Verfahren ging es um von der WKStA angeklagten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Das Gericht sah nach der Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass sich Grubmüller für Spenden an die FPÖ von insgesamt 12.
In dem Berufungsverfahren durch die WKStA muss nun wieder das Oberlandesgericht Wien entscheiden. Dieses hatte die Schuldsprüche gegen Strache und Grubmüller - beide waren zuerst zu bedingter Haft verurteilt worden - nach der ersten Runde bereits ausführlich kritisiert. Nicht zuletzt auf dieser Grundlage gab es am Dienstag Freisprüche für beide Angeklagten.
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