Die WKStA meldete Berufung gegen die Freisprüche an. Der Prikraf-Prozess hatte bereits wiederholt werden müssen.
In dem Verfahren ging es um von der WKStA angeklagten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der. Das Gericht sah nach der Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass sich Grubmüller für Spenden an die FPÖ von insgesamt 12.
In dem Berufungsverfahren durch die WKStA muss nun wieder das Oberlandesgericht Wien entscheiden. Dieses hatte die Schuldsprüche gegen Strache und Grubmüller - beide waren zuerst zu bedingter Haft verurteilt worden - nach der ersten Runde bereits ausführlich kritisiert. Nicht zuletzt auf dieser Grundlage gab es am Dienstag Freisprüche für beide Angeklagten.
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