Die Urlaubszeit ist da, wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich über dort geltende Strafbestimmungen erkundigen, empfiehlt der ÖAMTC. Grundsätzlich gilt: Wer die Verkehrsstrafe rasch bezahlt, kann sparen.
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Nicht nur die Bestimmungen, sondern auch die Kosten bei Verkehrssünden können im Ausland von den heimischen abweichen. Wer dort zu schnell unterwegs ist, während der Fahrt telefoniert, eine rote Ampel"überfährt" oder falsch parkt, kann böse überrascht werden. Es drohen teils hohe Geldstrafen, Kfz-Enteignung und Freiheitsentzug.
„Vor dem Start in den Urlaub ist es nötig, sich über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen zu informieren. Und was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland sein. Reisende sollten sich im Sinne der Verkehrssicherheit unbedingt an die örtlichen Regeln halten“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.wird bei einer Alkoholisierung des Fahrers von mindestens 1,5 Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt - sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind.
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