Waffenruhe im Gazastreifen: 1904 Palästinenser sollen freigelassen werden

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Waffenruhe im Gazastreifen: 1904 Palästinenser sollen freigelassen werden
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Nach intensiven Verhandlungen soll am Sonntagmorgen eine Waffenruhe im Gazastreifen in Kraft treten. Im Gegenzug für die Freilassung von 33 israelischen Geiseln durch die Hamas sollen 1904 palästinensische Häftlinge aus israelischen Gefängnissen entlassen werden. Die Details des Abkommens und die langfristige Stabilität sind jedoch noch unklar.

Am Sonntagvormittag, um 7.30 Uhr, soll die Waffenruhe im Gazastreifen in Kraft treten. Unter den ersten 33 Geiseln soll sich auch der österreichisch-israelische Doppelstaatsbürger Tal Shoham befinden. Die vereinbarten Waffenstillstand soll insgesamt 1904 Palästinenser aus israelischen Gefängnissen und Lagern entlassen. Das teilte die Regierung in Jerusalem mit.

Im Gegenzug muss die Hamas während der sechswöchigen Waffenruhe, die Sonntagfrüh beginnen soll, 33 von insgesamt 98 israelischen Geiseln freilassen. Die Waffenruhe soll nach Angaben des Vermittlers Katar am Sonntag um 7.30 Uhr MEZ in Kraft treten. Zuvor hatte es geheißen, die Feuerpause solle um 11.15 Uhr MEZ beginnen. Laut der israelischen Nachrichtenseite „Ynet“ ist die Freilassung der ersten Geiseln unverändert um 15.00 Uhr MEZ geplant.Im Laufe der zunächst nur auf sechs Wochen angelegten Waffenruhe soll Israel insgesamt 1904 Palästinenser freilassen, wie die Regierung in Jerusalem mitteilte. Das wären etwa 57 Palästinenser für jede der im selben Zeitraum auszutauschenden 33 israelischen Geiseln. Wie es aus informierten Kreisen hieß, soll unter den ersten 33 Geiseln auch der österreichisch-israelische Doppelstaatsbürger Tal Shoham sein. Bei den Palästinensern handelt es sich nach Regierungsangaben um 1.167 festgenommene Bewohner des Gazastreifens, die nicht an dem Massaker der Hamas und anderer Extremisten aus dem Küstenstreifen vom 7. Oktober 2023 in Israel mit 1.200 Toten und mehr als 250 Verschleppten beteiligt waren, teilte die Regierung weiter mit. Hier dürften vor allem Hamas-Kämpfer freikommen, die während der vergangenen mehr als 15-monatigen Kämpfe gefangen genommen wurden.Die anderen 737 freizulassenden Palästinenser sind Häftlinge, die wegen leichterer Delikte wie Steinwürfe im Westjordanland oder illegalem Grenzübertritt sowie auch illegalen Waffenbesitzes oder anderer Gesetzesverstöße inhaftiert oder verurteilt wurden. Darunter sind aber auch Häftlinge, die wegen schwerer Straftaten wie etwa Mord einsitzen, wie die Zeitung „Jerusalem Post“ berichtete. Das israelische Justizministerium veröffentlichte eine Liste mit insgesamt 22 Häftlingen, denen schwere Angriffe auf Israelis vorgeworfen werden. Die Zeitung „Jerusalem Post“ berichtete, dazu gehöre etwa Zakaria Zubeidi. Er war während des zweiten Palästinenseraufstands Intifada ab 2000 Befehlshaber des militärischen Arms der Fatah-Bewegung, der Al-Aqsa-Brigaden, in Jenin im nördlichen Westjordanland. Dabei wurden von 2000 bis 2005 rund 3.500 Palästinenser getötet, mehr als 1.000 Israelis starben bei Anschlägen von Palästinensern. Auf der Liste der freizulassenden Häftlinge stand auch Mahmoud Atallah, der eine lebenslange Haftstrafe plus 15 Jahre für die Ermordung einer Palästinenserin verbüßt, die der Kollaboration mit Israel beschuldigt wurde. Weitere Namen umfassen Wael Kassem und Wizam Abbasi, die an Bombenanschlägen in Israel mit Dutzenden Toten beteiligt gewesen sein sollen. Das israelische Justizministerium veröffentlichte eine Liste mit insgesamt 22 Häftlingen, denen schwere Angriffe auf Israelis vorgeworfen werden. Nicht freigelassen werden soll hingegen der prominenteste palästinensische Häftling in Israel, Marwan Barghouti aus der Führungsebene der Fatah-Bewegung. Er war 2004 wegen fünffachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und Gaza soll wieder öffnen und die Einfuhr humanitärer Hilfe für die Palästinenser deutlich aufgestockt werden. Allerdings ist offen, wann der seit Mai geschlossene Übergang wieder geöffnet werden könnte. Israels Militär soll aus dicht besiedelten Gebieten des Gazastreifens abziehen. Die in den Süden des abgeriegelten Küstenstreifens geflohenen Einwohner sollen sich wieder frei bewegen und unter internationaler Aufsicht in ihre Wohngebiete im Norden Gazas zurückkehren dürfen. Die Details der zweiten und dritten Phase des Abkommens über ein dauerhaftes Ende des Krieges und einen kompletten Abzug Israels aus dem Gazastreifen wollen die Konfliktparteien während der ersten Phase klären. Wie stabil das Abkommen langfristig sein wird, ist angesichts des tiefen Misstrauens zwischen beiden Seiten fraglich. So müssen sich beide Kriegsparteien unter anderem noch über die Listen der restlichen freizulassenden Hamas-Geiseln sowie der von Israel freizulassenden Häftlinge einigen. Unter den Verschleppten sind auch Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Offen sind auch der Zeitplan und das Ausmaß des Rückzugs des israelischen Militärs aus dem Gazastreifen sowie die Frage, wie das relativ kleine Gebiet am Mittelmeer nach dem Ende des Krieges regiert werden soll. Die gemäßigte Autonomiebehörde von Palästinenserpräsident Mahmoud Abbas im Westjordanland will Medienberichten zufolge möglichst bald wieder die alleinige Kontrolle über den Küstenstreifen übernehmen. Die Hamas hatte sie 2007 gewaltsam vertrieben

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