Verfassungsgerichtshof kippt Übergangsfrist für Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinezucht

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Verfassungsgerichtshof kippt Übergangsfrist für Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinezucht
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die lange Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinezucht gekippt. Das Tierschutzgesetz war 2022 beschlossen worden. Die Übergangsdauer von 17 Jahren wurde als sachlich nicht gerechtfertigt angesehen.

Im zweiten Anlauf hat es funktioniert: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab am Montag einem Antrag der burgenländischen Landesregierung statt und kippte die lange Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinezucht . Das Tierschutzgesetz war 2022 von der ÖVP-Grünen-Koalition beschlossen worden.

Das beschlossene Verbot der harten Betonböden mit Spalten und ohne Stroheinstreu für die Schweinezucht gilt bereits seit 2023, für bestehende Anlagen wurde aber eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt. Das sollte den landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit geben und getätigte Investitionen schützen. Der VfGH stellte nun in seinem Urteil fest, dass die Übergangsdauer von 17 Jahren angesichts der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz sachlich nicht gerechtfertigt sei. Damit werde einseitig auf Investitionsschutz abgestellt.Bemängelt wurde auch, dass kein Unterschied gemacht werde, wann die Betriebe die Investitionen getätigt haben, sondern dass pauschal eine Frist verhängt wurd

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