Änderungen bei Sicherstellung von Handys nach VfGH-Erkenntnis

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Änderungen bei Sicherstellung von Handys nach VfGH-Erkenntnis
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die derzeitige Sicherstellung von Mobiltelefonen ohne richterliche Genehmigung gegen die Verfassung verstößt. Der Gesetzgeber muss den entsprechenden Passus der Strafprozessordnung korrigieren. Es werden Gespräche mit allen Beteiligten geführt, um eine Regelung zu finden, die den Vorgaben des Gerichtshofs entspricht und die Ermittlungsarbeit nicht behindert.

Da es nach dem VfGH-Erkenntnis bei Sicherstellung von Handys eine richterliche Genehmigung braucht, werden wir im Journaldienst aufstocken müssen. Der VfGH hat kurz vor Weihnachten entschieden, dass die derzeit gängige Sicherstellung von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern ohne davor erfolgte richterliche Genehmigung der Verfassung widerspricht. Gleichzeitig hat er auch mehrere Vorgaben für eine Neuregelung gemacht.

Der Gesetzgeber muss den entsprechenden Passus der Strafprozessordnung korrigieren. Dazu habe man bereits mit allen Stakeholdern wie auch der Standesvertretung Gespräche geführt. 'Mir ist wichtig, dass wir eine Regelung haben, die einerseits die Vorgaben des Gerichtshofs aufnimmt und andererseits die Ermittlungsarbeit zum Beispiel in Fällen von Cyberkriminalität oder Kinderpornografie nicht behindert.' Laut VfGH nicht möglich sei eine Trennung zwischen einer wie bisher gehandhabten Sicherstellung des Handys und einer erst mit richterlicher Genehmigung durchgeführten Auswertung der Daten, so Zadic

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